BSR darf DK-II-Deponie im Kreis Teltow-Fläming erweitern

Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) dürfen die betriebseigene Siedlungsabfalldeponie „Schöneicher Plan“ im Landkreis Teltow-Fläming erweitern. Das brandenburgische Landesamt für Umwelt hat bereits Mitte Juli die Planfeststellung erteilt, wie die Behörde kürzlich bekannt gab. Das Vorhaben sieht die Erweiterung der schon bestehenden und betriebenen Deponie der Klasse II um eine Gesamtfläche von 26 Hektar vor. Der neue Deponieabschnitt soll sich an den vorhandenen Deponiekörper anlehnen und bietet ein Ablagerungsvolumen von rund 2,2 Mio Kubikmetern.

Abgelagert werden dürfen nur Abfälle aus Berlin und Brandenburg. Schwerpunktmäßig sollen auf der Deponie in Zossen die Rostaschen aus dem BSR-Müllheizkraftwerk Ruhleben entsorgt werden. Hinzu kommen weitere mineralische Abfälle, wie z.B. aufbereiteter, aber nicht verwertbarer mineralischer Straßenkehricht. Gerechnet wird mit einer jährlichen Ablagerungsmenge von insgesamt bis zu 110.000 Kubikmetern, so dass die Deponie voraussichtlich in 20 Jahren verfüllt sein wird. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist bis Dezember 2040 befristet.

Das Landesumweltamt hat auf die Erhebung einer Sicherheitsleistung verzichtet, da es sich bei der Vorhabenträgerin um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handele und sichergestellt sei, dass über Einstandspflichten des Landes Berlin der angestrebte Sicherungszweck jederzeit gewährleistet sei.

Der Planfeststellungsbeschluss und weitere Unterlagen sind hier abrufbar.

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