BGH bestätigt Urteil zur illegalen Müllentsorgung in Vehlitz

Die Hauptangeklagten im Müllskandal in Sachsen-Anhalt müssen in Haft – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Stendal sei damit rechtskräftig, teilte der BGH am Freitag mit. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten seien verworfen worden.

Im März 2020 hatte das Landgericht Stendal drei Männer wegen illegaler Müllentsorgung in der Tongrube Vehlitz (Jerichower Land) zu Haftstrafen verurteilt. Einer der beiden Hauptangeklagten muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Außerdem zog das Gericht 156.000 € von dem Mann ein, die er mit der Entsorgung verdient hatte.

Den zweiten Hauptangeklagten verurteilte das Gericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Ein Gehilfe der beiden wurde zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, drei weitere Angeklagte hatte das Gericht freigesprochen. Der Prozess hatte sich mehr als drei Jahre und über 150 Verhandlungstage hingezogen.

Im Frühjahr 2008 war herausgekommen, dass im Jerichower Land jahrelang mehrere hunderttausend Tonnen Hausmüll illegal in den Tongruben Möckern und Vehlitz verfüllt worden waren. Die ehemalige Betreiberfirma ging insolvent. Die beiden Hauptangeklagten waren Geschäftsführer der Firma.

Rund 900.000 Tonnen Abfall ließ das Unternehmen zwischen September 2005 und März 2008 allein in der Grube Vehlitz verschwinden. Dort hatten sich in der Folge Deponiegase und Sickerwasser gebildet. Die laufenden Arbeiten zur Oberflächenabdichtung sollen erst im Jahr 2023 abgeschlossen werden. Um die Gefahr von giftigen Stoffen und Gasen in Vehlitz und Möckern zu bannen, hat das Land Sachsen-Anhalt bisher rund 29 Mio € ausgegeben.

Während das Land größtenteils die Sanierungskosten für die Gruben trägt, musste sich der Landkreis um die Gefahrenabwehr über der Erde kümmern. Dazu wurden insgesamt 5,9 Mio € in ein Gelände investiert, das als Mülllagerplatz diente. Innerhalb von drei Jahren wurden dort rund 32.000 Tonnen Müllbeton aus der Erde geholt und ordnungsgemäß entsorgt.

Der Müllskandal ist in mehreren Gerichtsprozessen aufgearbeitet worden. Neben dem Verfahren zu Vehlitz wurden auch im Fall der Tongrube Möckern im April 2020 sechs Angeklagte zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren ohne Bewährung und elf Monaten mit Bewährung verurteilt. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision ein. Auf Anfrage teilte der Bundesgerichtshof am Freitag mit, dass dieses Verfahren anhängig und noch nicht terminiert sei.

In einem weiteren Prozess wurde der ehemalige Landrat des Jerichower Landes, Lothar Finzelberg, wegen Bestechlichkeit zu fast drei Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Magdeburg sah es als erwiesen an, dass Finzelberg von den Unternehmern Gefälligkeiten annahm und dafür im Gegenzug die illegalen Müllablagerungen ermöglichte und deckte. (dpa)

- Anzeige -
Relevante Märkte
Hier finden Sie passende Marktpreise

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -