Beräumung von Altkleidercontainern durch die Stadt Wiesbaden war rechtswidrig

Verwaltungsgericht bescheinigt Stadt in Eilverfahren zahlreiche Formfehler

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Das breit angelegte Vorgehen der Stadt Wiesbaden im vergangenen Sommer gegen gewerbliche Altkleidersammler war rechtswidrig. Bei der Entfernung von mehr als 50 auf privaten Grundstücken platzierten Altkleidercontainern habe die Stadt gegen Rechtsnormen verstoßen und gleich mehrfach Formvorschriften missachtet, ...

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