Angesichts der Novellierung des Wettbewerbsrechtes sollte das Bundeskartellamt auch das kommunale Marktgeschehen in den Blick nehmen, fordert der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE). „Das Marktgeschehen der Sammlung von Restabfällen wird maßgeblich von kommunalen Akteuren geprägt. Entscheidungsgrundlage für ein etwaiges Eingreifen von Kartellbehörden muss ein 360-Grad-Blick auf den Markt sein“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Montag in Berlin.
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