Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlamms trägt der Klärschlammerzeuger. Das gilt auch, wenn Dritte mit der Beförderung oder der Auf- oder Einbringung des Klärschlamms beauftragt worden sind. Diese Klarstellung zählt zu den Änderungen des Bundesrates an der Klärschlammnovelle, die ...
Klärschlammerzeuger trägt Verantwortung für ordnungsgemäße Verwertung
Regierung beschließt Klärschlammnovelle / Bioabfallverordnung betroffen
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