Aus der EU-Gesetzgebung lässt sich kein Recht für Abfallerzeuger und -besitzer ableiten, selbst darüber zu entscheiden, ob sie kommunale Entsorgungssysteme nutzen oder nicht. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom Dezember. Das EU-Recht stehe nationalen Rechtsvorschriften nicht ...
EuGH verneint grundsätzliches Recht auf Ausstieg aus Finanzierungssystem
Fragen zur Vorabentscheidung aus Italien vorgelegt
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