EuGH verneint grundsätzliches Recht auf Ausstieg aus Finanzierungssystem

Fragen zur Vorabentscheidung aus Italien vorgelegt

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Aus der EU-Gesetzgebung lässt sich kein Recht für Abfallerzeuger und -besitzer ableiten, selbst darüber zu entscheiden, ob sie kommunale Entsorgungssysteme nutzen oder nicht. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom Dezember. Das EU-Recht stehe nationalen Rechtsvorschriften nicht ...

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