EU-Parlament für umfangreicheres Vernichtungsverbot in Ökodesign-Verordnung

Das Europäische Parlament hat gestern seine Verhandlungsposition zur geplanten Ökodesign-Verordnung der EU verabschiedet. Dabei stimmten die Abgeordneten mit großer Mehrheit dafür, das geplante Vernichtungsverbot für unverkaufte Produkte auch auf Schuhe und Elektro- und Elektronikgeräte auszudehnen. Das Parlament folgte dabei weitgehend den Empfehlungen des Umweltausschusses.

In der nächsten Phase des Gesetzgebungsverfahrens werden Vertreter der spanischen Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments nach der Sommerpause zusammentreffen, um die Differenzen zwischen ihren Positionen in Triloggesprächen, an denen auch Vertreter der Kommission teilnehmen, auszuräumen. Der Umfang der Verbote für die Vernichtung unverkaufter Produkte gehört dabei zu den Punkten, bei denen die Vorstellungen der drei EU-Institutionen voneinander abweichen.

Während der ursprüngliche Kommissionsvorschlag lediglich eine Ermächtigung zur Erlassung eines solchen Vernichtungsverbotes erst nach weiteren Datenerhebungen und Bewertungen vorsah, sprachen sich die Mitgliedstaaten im Rat dafür aus, drei Jahre nach Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnung direkt ein Verbot für die Vernichtung von „unverkaufter Kleidung“ einzuführen. Weitere Produkte sollten später folgen, wobei Elektronikprodukte bei der Folgenabschätzung für ein Verbot vorrangig berücksichtigt werden sollen.

Das Parlament befürwortet umfassendere Verbote für Textilien, Schuhe sowie Elektro- und Elektronikgeräte, die schon ein Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften umgesetzt werden sollen. Auch in der Frage, inwieweit und wann die Verbote auf kleine und mittlere Unternehmen ausgedehnt werden sollen, gehen die Positionen der Institutionen auseinander.

Für die Entwicklung von Nachhaltigkeitskriterien enthält der Parlamentsbeschluss zudem eine Liste von Produkten, die vorrangig berücksichtigt werden sollen. Dabei handelt es sich unter anderem um Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel und Matratzen, Reifen, Waschmittel, Farben, Schmiermittel, Chemikalien, Informations- und Telekommunikationsgeräte sowie sonstige Elektronik. Sollte sich die Kommission dafür entscheiden, eine dieser Gruppen nicht in ihren Arbeitsplan aufzunehmen, erwarten die Abgeordneten eine Begründung dafür.

Der Rat verzichtete auf eine Liste von Produkten, die vorrangig zu behandeln sind, nahm jedoch einige Änderungen an den Kriterien vor, die bei der Erstellung des ersten Arbeitsplans der Kommission in ihrer allgemeinen Ausrichtung zu berücksichtigen sind. Die Mitgliedstaaten forderten auch eine stärkere Einbeziehung der beratenden Gremien, indem sie den Teilnehmerkreis des neuen Ökodesign-Forums, das in den Kommissionsvorschlag aufgenommen wurde, erweitern und eine Ökodesign-Sachverständigengruppe einrichten wollen, die nur aus von den Mitgliedstaaten benannten Experten besteht. Diese Expertengruppe müsste dann zu einem breiten Spektrum von Themen konsultiert werden, etwa zur Festlegung von Prioritäten und der Entwicklung von Ökodesign-Anforderungen.

Neben der Vernichtung unverkaufter Konsumgüter und der Schaffung eines Rahmens für die Entwicklung von Nachhaltigkeitskriterien für Produkte sollen mit der Ökodesign-Verordnung auch „Produktpässe“ mit genauen und aktuellen Informationen eingeführt werden. So soll die Transparenz erhöht und Verbraucher in die Lage versetzt werden, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Die EU-Institutionen wollen auch die Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwertbarkeit von Produkten verbessern. Zu diesem Zweck wollen sowohl das Parlament als auch der Rat gegen die geplante Obsoleszenz vorgehen, indem sie den Herstellern verbieten, die Lebensdauer von Produkten durch Konstruktionsmerkmale zu begrenzen oder die Verfügbarkeit von Verbrauchsmaterial (z. B. Tintenpatronen, Glühbirnen, Kaffeepads), Ersatzteilen oder Zubehör einzuschränken.

Die Berichterstatterin des Umweltausschusses, die italienische Abgeordnete Alessandra Moretti von der sozialdemokratischen S&D-Fraktion, sagte, dass mit der neuen Ökodesign-Verordnung nachhaltige Produkte zur Norm werden. Dadurch könnten Verbraucher Energie sparen, leichter Reparaturen durchführen und beim Einkaufen kluge ökologische Entscheidungen treffen – und damit langfristig Geld sparen.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -