EP-Umweltausschuss für Vernichtungsverbot für Textilien in Ökodesign-Verordnung

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments unterstützt ähnlich wie die EU-Mitgliedstaaten ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien. Auch für nicht verkaufte Schuhe und Elektro- und Elektronikgeräte befürwortet der Ausschuss ein Zerstörungsverbot, das ein Jahr nach dem Anwendungsbeginn der Verordnung in Kraft treten soll. Entsprechende Bestimmungen nahm der Ausschuss vergangene Woche in seinen Berichtsentwurf zum Vorschlag der EU-Kommission für die neue Ökodesign-Verordnung auf.

Die Stellungnahme des Ausschusses mit einer Reihe von Änderungsanträgen zum Kommissionsvorschlag wurde mit 68 Ja-Stimmen bei zwölf Gegenstimmen und acht Enthaltungen angenommen. Damit ist der Weg frei für eine Abstimmung im Plenum im Juli. Ihr Ergebnis wird die Position des Parlaments für die dann anstehenden „Trilog“-Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Fassung der künftigen Verordnung „zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ bilden....

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