Der Wegfall des Nährstoffvergleichs soll in der novellierten Düngeverordnung (DüV) durch eine schlagspezifische Aufzeichnungspflicht über die tatsächlich aufgebrachten organischen und mineralischen Düngermengen ersetzt werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ...
Düngeverordnung: Bilanzierung soll tatsächlich aufgebrachte Mengen erfassen
Bundesregierung antwortet FDP im Bundestag / Zwangsgeld droht
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -