Die Bundesregierung will die Sonderabfallverbrennung nicht aus dem Anwendungsbereich des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) herausnehmen. Das geht aus der Gegenäußerung der Regierung zur Stellungnahme des Bundesrats hervor. Die Länderkammer hatte in ihrer Stellungnahme vom 16. September eine Ausnahme für Sonderabfälle beim nationalen Emissionshandel gefordert....
BEHG: Bundesregierung will keine Ausnahme für Sonderabfall
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