Der Rat der EU hat vergangene Woche der überarbeiteten Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt förmlich zugestimmt und sie damit endgültig verabschiedet. Sie wird am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben danach eine Frist von zwei Jahren, um nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.
Ziel der Richtlinie ist es, die Aufklärung und Strafverfolgung von Umweltstraftaten zu verbessern. Sie legt unter anderem EU-weite Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen fest. Im Vergleich zur bisherigen Richtlinie über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht aus dem Jahr 2008 enthält sie unter anderem Änderungen bei den Bestimmungen über Verstöße gegen das Abfallrecht. Außerdem erweitert sie die Liste der Umweltstraftaten und sieht härtere Strafen vor....