Dänemark, Frankreich und Schweden haben sich in der EU-Umweltratssitzung Anfang vergangener Woche dafür ausgesprochen, die grenzüberschreitende Verbringung von Textilabfällen den Kontrollverfahren des Basler Übereinkommens zu unterwerfen. Damit würde das Verfahren der Notifizierung und Vorabzustimmung für Lieferungen erforderlich werden. Die Ausfuhr von als gefährlich einzustufenden Textilabfällen, zum Beispiel mit Chemikalien oder Farben verunreinigtes Material, sollte ganz verboten werden.
Auf diese Weise würden Textilabfälle im Rahmen des Basler Übereinkommens so behandelt wie andere problematische Abfälle wie Kunststoff und E-Schrott, so der Vertreter Dänemarks während der Ratssitzung....