Altlastensanierung in Sachsen wird mit über 40 Mio € gefördert

In Sachsen soll die Sanierung von Altlasten mit weiteren rund 41 Mio € gefördert werden. Die Landesregierung hat diese Woche ein entsprechendes Förderprogramm für die Sanierung von belasteten Böden und Grundwasser beschlossen. Die neue Richtlinie knüpfe einerseits an eine bestehende Förderung an. Andererseits sollen Schwerpunktsetzungen des EU-Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie in der bisherigen Förderung gewonnene Erkenntnisse umgesetzt werden, teilte das Landesumweltministerium mit.

Für Maßnahmen des Flächenrecyclings und der Dekontaminierung von Standorten stehen bis zum Ende der EU-Förderperiode im Jahr 2027 insgesamt 41,6 Mio € zur Verfügung. Davon werden knapp 32,0 Mio € aus Mitteln der EU und 9,6 Mio € aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen finanziert, erklärte das Ministerium auf Anfrage.

„Sachsen ist seit Generationen Industrieland. In der Vergangenheit hat das auf tausenden Flächen leider Böden und Grundwasser enorm belastet. Wenn diese Schäden beseitigt werden, beseitigen wir Gefahren für die Umwelt“, erklärte Landesumweltminister Wolfram Günther (Grüne). Sanierte und gegebenenfalls entsiegelte Flächen könnten zudem die biologische Vielfalt stärken, wenn sie gezielt revitalisiert würden. Darüber hinaus könne durch eine bauliche Nutzung die Inanspruchnahme neuer Flächen an anderer Stelle vermieden werden, betonte Günther.

Im Rahmen des Programms sollen zum einen Investitionen zur Sanierung von belasteten Böden und Grundwasserschäden gefördert werden. Zum anderen soll auch die Sanierung von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten, bei denen die Belastungen jedoch noch unterhalb von Gefahrenschwellen liegen, unterstützt werden.

Voraussetzung für die Förderung sei, dass die Verursacher oder deren Rechtsnachfolger nicht mehr haftbar gemacht werden können, heißt es weiter. Nach Abschluss der Vorhaben müssten jeweils mindestens 15 Prozent der sanierten Fläche naturnahe Grünflächen sein. Ausgereicht werden sollen die Mittel insbesondere an Gemeinden und deren Unternehmen oder Eigenbetriebe, an kommunale Zweckverbände sowie Landkreise. Aber auch Privatleute oder Unternehmen könnten Unterstützung beantragen. Der Fördersatz liegt bei maximal 77 Prozent.

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