Der Einsatz von Biokohle aus Rückständen der Pyrolyse von Klärschlämmen ist als Dünger in der Landwirtschaft nicht zulässig. Sowohl im deutschen als auch im europäischen Recht sei eine Zulassung ausgeblieben, schreibt das rheinland-pfälzische Umweltministerium in einer Antwort auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Martin Brandl (CDU). Auch der Wissenschaftliche Beirat für Düngefragen und das Verwaltungsgericht Koblenz hätten sich gegen den Einsatz ausgesprochen. Nach Kenntnis des Ministeriums bestehen gegenwärtig auch keine Initiativen, die Rückstände aus der Pyrolyse von Klärschlämmen als Dünger zuzulassen....
Rückstände aus Klärschlamm-Pyrolyse als Dünger ungeeignet
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