ZSVR: Hohe Strafe wegen fehlender Vollständigkeitserklärungen

Ein großer niederländischer Lebensmittelproduzent ist wegen wiederholten Verstößen gegen das Verpackungsgesetz mit einer hohen Geldbuße bestraft worden. Das berichtete die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) Anfang der Woche.

Der Hersteller habe in den Jahren 2018, 2019 und 2020 für seine in Deutschland vertriebenen Waren keine Vollständigkeitserklärungen über Verpackungsmengen bei der ZSVR hinterlegt, obwohl es die Mengenschwellen überschritten habe, heißt es. Die Zentrale Stelle spricht in einem neuen Fallbericht von „erheblichen Mengen“.

Die ZSVR hat den Verdacht der zuständigen Vollzugsbehörde in Deutschland gemeldet. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren folgte daraufhin. Gleichzeitig sei der Hersteller aufgefordert worden, die Vollständigkeitserklärungen für die fehlenden Jahre nachzuholen. Der Hersteller habe ein Bußgeld von mehreren Tausend € zahlen und auch die ausstehenden Vollständigkeitserklärungen nachholen müssen. Für das Jahr 2021 hinterlegte er laut der Behörde die Vollständigkeitserklärung anschließend fristgerecht im letzten Jahr.

Laut ZSVR kommen mehrere hundert Hersteller aus dem In- und Ausland ihrer gesetzlichen Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, obwohl diese schon lange besteht. Betroffene Hersteller, die ihre Pflicht nicht selbstständig fristgerecht erfüllen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit erheblichen zusätzlichen Kosten rechnen: Sie müssen nicht nur die Vollständigkeitserklärungen nachholen, sondern können mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 100.000 € pro Fall bestraft werden.   

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