Verbraucher müssen die Versandkosten für die Rücksendung von Altöl zahlen

Urteil: Altölverordnung gibt Versandkostenübernahme nicht her

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Verbraucher müssen die Versandkosten für die Rücksendung von Altöl an einen Internethändler selbst tragen. Das entschied das Oberlandesgericht Celle (OLG) und gab damit einer Berufungsklage eines Internethändlers statt (Az.: 13 U 26/16 vom 16. Juni 2016). Ein Mitbewerber hatte ihn zuvor erfolgreich beim ...

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