VDI-Richtlinie bietet Hilfestellung bei Geruchsgutachten

Eine neue Richtlinie des VDI bietet Hilfestellung bei der Frage, ob bei immissionsschutzrechtlichen oder baurechtlichen Genehmigungsverfahren, ausgelöst etwa durch Nachbarbeschwerden, ein Geruchsgutachten erforderlich ist. Die Richtlinie VDI 3886 Blatt 1 „Ermittlung und Bewertung von Gerüchen - Geruchsgutachten“ vereinheitlicht und systematisiert dabei die Vorgehensweise.

Die Richtlinie wendet sich in erster Linie an die für den Immissionsschutz jeweils zuständigen Überwachungs-, Genehmigungs- und Fachbehörden, an Anlagenbetreiber und Geruchsgutachter. In der Richtlinie werden vier Prüfschritte aufgezeigt, deren Beantwortung ohne Messungen möglich sein sollte. Falls die Antworten der Prüfschritte zu dem Ergebnis führen, dass ein Geruchsgutachten erstellt werden muss, gibt die Richtlinie Hinweise zu anderen VDI-Richtlinien und Regelwerken, in denen Umfang und Methodik einer Geruchsgutachtenerstellung beschrieben werden. Die Richtlinie ist im Dezember 2023 als Weißdruck erschienen und kann für 117,70 € beim Beuth Verlag (www.beuth.de) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten zehn Prozent Preisvorteil.

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