Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 4. November einem Antrag eines Bauunternehmens auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben, der sich gegen die Anordnung der Beseitigung von teerhaltigem Straßenaufbruch richtete (Az. RN 7 S 15.1235). Laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts hatte das ...
Urteil: Beseitigungsanordnung für Teermaterial vorerst gestoppt
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