Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt können Sonderzahlungen wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld in bestimmten Fällen auf den Mindestlohn angerechnet werden (Urteil vom 25.05.2015; 5 AZR 135/16). Das gelte jedoch nur in den Fällen, in denen die Sonderzahlungen als Entgelt für tatsächliche ...
Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf Mindestlohn anrechenbar
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