Ein Entsorgungspreis muss auch nach Abschluss einer Ausschreibung geheim bleiben. Das beschloss unlängst das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (15 B 832/15, Beschluss vom 6.2.2017) und änderte damit den Spruch der Vorinstanz. Im Verfahren ging es darum, dass der Steuerzahlerbund NRW Auskunft von der Stadt ...
Steuerzahlerbund hat keinen Anspruch auf Auskunft über Verbrennungsentgelte
OVG NRW ändert Spruch des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen
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