Steuerzahlerbund hat keinen Anspruch auf Auskunft über Verbrennungsentgelte

OVG NRW ändert Spruch des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen

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Ein Entsorgungspreis muss auch nach Abschluss einer Ausschreibung geheim bleiben. Das beschloss unlängst das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (15 B 832/15, Beschluss vom 6.2.2017) und änderte damit den Spruch der Vorinstanz. Im Verfahren ging es darum, dass der Steuerzahlerbund NRW Auskunft von der Stadt ...

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