Recht auf Zugang zu Informationen über Emissionen

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Zu den einer Behörde vorliegenden „Umweltinformationen über Emissionen" muss auf Antrag stets Zugang gewährt werden. Dieser Zugang ist völkerrechtlich, unionsrechtlich und nach nationalem Recht ausnahmslos gewährleistet und kann auch nicht unter Berufung auf etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ...

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