Mit einseitiger Kündigung der Müllentsorgung gescheitert

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Ein Bürger ist vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gescheitert, sich durch eine schlichte Kündigung der Müllabfuhr, die Abfallgebühren zu sparen. Das Gericht wies die Klage per Urteil im Februar ab und verwies auf den Anschluss- und Benutzungszwang, wozu insbesondere die in § 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz ...

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