Der Widerruf von Entsorgungsausschlüssen in der Abfallsatzung ist eine rein ordnungsrechtliche Entscheidung. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind hierbei nicht verpflichtet, die Interessen privater Abfallentsorger zu berücksichtigen und zu schützen. Das entschied kürzlich das Bundesverwaltungsgericht und ...
Landkreis Vorpommern-Rügen siegt im Streit um Überlassungspflicht für Bauabfall
Bundesverwaltungsgericht bestätigt OVG-Urteil / Konkurrierende Deponien
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -