Landkreis Vorpommern-Rügen siegt im Streit um Überlassungspflicht für Bauabfall

Bundesverwaltungsgericht bestätigt OVG-Urteil / Konkurrierende Deponien

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Der Widerruf von Entsorgungsausschlüssen in der Abfallsatzung ist eine rein ordnungsrechtliche Entscheidung. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind hierbei nicht verpflichtet, die Interessen privater Abfallentsorger zu berücksichtigen und zu schützen. Das entschied kürzlich das Bundesverwaltungsgericht und ...

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