Rheinland-Pfalz regelt Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch bis 2028

In Rheinland-Pfalz soll teerhaltiger Straßenaufbruch für eine Übergangszeit bis 2028 über Einzelfallgenehmigungen sowie unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen weiterhin im Landes- und Kreisstraßenbau verwertet werden können. Darauf haben sich das Landesumwelt- und das Landesverkehrsministerium in einem gemeinsamen Positionspapier verständigt. Gleichzeitig wollen die Ministerien darauf hinwirken, dass ausreichend Möglichkeiten zur hochwertigen thermischen Verwertung dieser Abfälle geschaffen werden. Das Land werde die Ansiedlung entsprechender Anlagentechnik unterstützen, beispielsweise durch Kooperationen mit anderen Ländern und Regionen.

Alle Einzelnheiten zu den rheinland-pfälzischen Regelungen zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch lesen Sie hier.....

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