Kunststoffindustrie für Fondslösung im dualen System statt einseitige „Plastiksteuer“

Die Bundesregierung will das Haushaltsloch auch durch eine „Plastiksteuer“ für nicht recycelte Verpackungen ausschließlich aus Kunststoff stopfen. Begründet wird dieser Vorschlag mit dem Hinweis auf die sogenannte „EU-Plastikabgabe“, die seit 2021 gilt und künftig nicht mehr aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden soll. Die jährlich derzeit rund 1,4 Mrd € sollen auf die „Verursacher“ - Hersteller und Inverkehrbringer – umgelegt werden.

Seitens der SPD-Bundestagsfraktion machte Michael Thews unlängst deutlich, dass die Umlage dieser Abgaben auf die Verursacher richtig sei. Denn das trage dem Verursacherprinzip Rechnung und fördere eine ökologische Lenkungswirkung. Auch sei es ihm als Haushälter besonders wichtig, dass diese Kosten nicht aus Steuermitteln bezahlt werden, so Thews kürzlich im Berufsnetzwerk Linkedin.

Die Bundesregierung berät derzeit noch intern über die ab 2025 angekündigte Umsetzung. Thews erwartet „eine einfache, schnelle Lösung, die vor allem die Kreislaufwirtschaft fördert“, die sowohl den Einsatz von Rezyklaten als auch besonders recyclingfähige Verpackungen untersützt. Das Ministerium müsse nun einen Vorschlag vorlegen, denn besonders die Recyclingindustrie warte auf eine Lösung.

Auf Seiten der Industrie gibt es massive Widerstände gegen eine Kunststoffsteuer. So hält die Kunststoffindustrie wenig von einer einseitigen Steuer und schlägt als Alternative das im Koalitionsvertrag vorgesehene Fondsmodell für recyclingfreundliches Verpackungsdesign und mehr Rezyklateinsatz im Rahmen des dualen Systems vor. Sollte dennoch eine Steuer in Betracht kommen, wäre eine materialübergreifende Ausgestaltung erforderlich, um ökologisch nachteilige Substitutionseffekte zu vermeiden, heißt es in einem kürzlich verteilten Positionspapier, das vom Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV), Plastics Europe Deutschland sowie dem Verband der Chemischen Industrie und dem VDMA unterschrieben wurde. Konkret bedeutet das, im Falle einer Steuerlösung dürfte diese nicht nur für Kunststoffverpackungen gelten, sondern auch für Verpackungen aus Papier, Pappe, Glas, Metall etc....

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