Kreis Germersheim muss Veolia Sammlung von PPK-Mengen aus Dualem System bezahlen

Gericht: Kein Vergütungsanspruch, aber Schadensersatz

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Der Landkreis Germersheim muss seinem Auftragnehmer Veolia für die Sammlung von PPK-Verpackungen in der Zeit von Mitte 2013 und bis Ende 2014 eine Zahlung 155.000 € plus Zinsen leisten. Dies hat das Landgericht Landau in einem Urteil vom 31. Mai 2015 (Az: 2 O 216/14) entschieden. Allerdings wiesen die Richter einen ...

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