Das Verwaltungsgericht Köln hat die Abfallgebührensatzung der Stadt Köln für das Jahr 2013 mit Urteilen vom 17. März 2015 für unwirksam erklärt. Die für die Verteilung der Kosten für die Abfallbeseitigung anzuwendenden Maßstäbe seien nicht in der Satzung niedergelegt, so das Gericht. Dadurch beruhe die ...
Köln: Gericht bemängelt Abfallgebührensatzung
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