Grüner Punkt in Frankreich ohne zusätzliche Gebühren möglich

Das Finanzierungszeichen „Der Grüne Punkt” kann in Frankreich weiterhin ohne zusätzliche Gebühren auf Verpackungen aufgebracht werden. Das folgt aus einer Entscheidung des obersten französischen Verwaltungsgerichts vom 30. Juni. Der Conseil d’État hat damit der Klage vom Grünen Punkt und PRO Europe stattgegeben, die einen Erlass des französischen Umweltministeriums vom November 2020 für nichtig erklären sollte, heißt es in einer Mitteilung der Grüne Punkt Holding.

Der relevante Passus im französischen Umweltgesetzbuch (Code de l'Environnement) sieht vor, dass in Frankreich für in Verkehr gebrachte Verpackungen das doppelte Beteiligungsentgelt zu zahlen sei, sofern diese Verpackungen Symbole enthalten, „die dazu geeignet sind, den Verbraucher in Fragen der Abfalltrennung zu verwirren“. In einem später veröffentlichten Erlass des französischen Umweltministeriums wurde „Der Grüne Punkt” als verwirrendes Symbol definiert, obwohl die Marke seit über 30 Jahren als internationales Finanzierungszeichen für Verpackungs-Recyclingsysteme steht. Diese Regelung hätte bei Umsetzung besonders für Unternehmen, die verpackte Produkte nach Frankreich liefern, erheblichen Aufwand und Zusatzkosten teilweise in Millionenhöhe verursacht.

Das oberste französische Verwaltungsgericht hat nun den Erlass des französischen Umweltministeriums mit Bezug auf den Grünen Punkt für nichtig erklärt. Begründet wurde die Entscheidung vor allem damit, dass die französischen Behörden ihrer Mitteilungspflicht über das Gesetzesvorhaben gegenüber der Europäischen Kommission nicht ausreichend nachgekommen seien. Zudem wurde Frankreich die Zahlung von 6.000 € auferlegt, 4.000 € an den französischen Verband der Waschmittelindustrie und 2.000 € an Der Grüne Punkt Duales System Deutschland.

Bereits im März 2021 hatte das oberste französische Verwaltungsgericht die nationale Kennzeichnungsverordnung für Verpackungen vorläufig ausgesetzt und damit Eilanträgen durch das Duale System Deutschland (DSD) und der europäischen Dachorganisation PRO Europe sowie Verbänden der französischen Konsumgüterindustrie stattgegeben. Das Gericht hatte bereits seinerzeit nach Angaben von DSD erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Malus-Regelung geäußert und die Anordnung als eine Beschränkung des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt gewertet.

Naturgemäß wurde die Entscheidung im Hauptverfahren vom Grünen Punkt und PRO Europe begrüßt. Die Gerichtsentscheidung steht hier bereit.

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