GRS-Kostenforderung gilt nur für wenige Erstbehandler

Beschädigte Batterien

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Die von Seiten der Stiftung GRS Batterien erhobene Kostenforderung für die Abholung und Entsorgung beschädigter oder zerstörter Batterien aus Erstbehandlungsanlagen gilt nur für einige wenige Betriebe, die „in grober Art und Weise gegen die Vorgaben des ElektroG zur ordnungsgemäße Entnahme verstoßen". Das ...

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