In Zeiten der Coronakrise dürften öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ein weit reichendes Ermessen dahingehend besitzen, Gebührenforderungen gegenüber von der Krise betroffenen Gebührenpflichtigen zu stunden und auf Stundungszinsen zu verzichten. Darauf verweist die Berliner Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer ...
GGSC: Gebührenstundung wegen Coronakrise möglich
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