Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht hinsichtlich der angeblichen Gewinne der Bertreiber von Müllverbrennungsanlagen keinen Grund zum Handeln. Die Landesregierung sehe keine Veranlassung, Änderungen der für die Gebührenkalkulation maßgeblichen kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften zu initiieren, ...
Frontal 21: Regierung sieht keinen Grund zum Handeln
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