FEAD fordert „Polymers-only“-Ansatz zur Massenbilanzierung

Die EU-Kommission will mit einem Durchführungsbeschluss zur Einwegplastikrichtlinie (SUPD) regeln, wie der Rezyklatgehalt in Getränkeflaschen aus Kunststoff berechnet und verifiziert wird, wenn das Material aus dem chemischen Recycling stammt.

Der jüngste Entwurf dafür verwendet nach Angaben der Europäischen Föderation der Entsorgungswirtschaft (FEAD) den „Fuel-use-exempt“-Ansatz zur Massenbilanzierung. Der Dachverband lehnt diesen Ansatz ab, weil er nicht universell für alle Verfahren einsatzbar sei und verschiedene Nachteile aufweise, und empfiehlt statt dessen den „Polymers-only“-Ansatz als ausgewogene Lösung.

Das Zuordnungsmodell „Fuel Use Exempt“ für die Massenbilanzierung sieht vor, dass Prozessverluste und recycelte Materialien, die in die Erzeugung von Brennstoffen fließen, nicht als Rezyklatanteile in Zielprodukten angerechnet werden.

FEAD kritisiert an diesem Ansatz unter anderem, dass er den tatsächlichen Recyclinganteil verfälschen würde, was im Widerspruch zur immer stärker geforderten Transparenz auf dem Verbrauchermarkt stehe. Es bestehe die Gefahr von Greenwashing-Vorwürfen, die eine öffentliche Gegenreaktion gegen den gesamten Recyclingsektor auslösen könnten, warnt der Verband, der die private Entsorgungswirtschaft vertritt.

Der Ansatz würde es der petrochemischen Industrie ermöglichen, einen hohen Recyclinganteil mit einem minimalen Anteil an Pyrolyseöl aus Kunststoffabfällen zu erreichen, und so auch die Wende weg von fossilbasierten Kunststoffen behindern. Dies schaffe auch ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Hersteller und Recycler, die bereits 100 Prozent Kunststoffabfälle als Rohstoffe verwendeten, so FEAD weiter.

Der Dachverband warnt außerdem, dass abzusehen sei, dass mechanisch recycelbare Abfälle für das chemische Recycling verwendet würden, das größere Mengen an hochwertigen Inputmaterialien benötige. Doch mechanische Recyclingverfahren sind FEAD zufolge aufgrund ihrer niedrigeren CO2-Emissionen, höheren Ausbeute und größeren Schaffung von Arbeitsplätzen gegenüber chemischen Verfahren vorzuziehen.

Beim „Polymers-only“-Ansatz entspricht dagegen der Rezyklatanteil der Outputs dem Verhältnis von recyceltem und Primärmaterial auf der Inputseite. „Diese Methode gewährleistet Konsistenz, insbesondere bei der Verwendung von Pyrolyseöl, das mit Rohöl gemischt wird, um Kunststoffe, Kraftstoffe oder petrochemische Produkte herzustellen“, so FEAD.

Der Verband fordert außerdem klare Regeln für die Massenbilanzierung. So müsse der Umrechnungsfaktor auf repräsentativen standortspezifischen Betriebsdaten beruhen und die Produktion während des jeweiligen Massenbilanzzeitraums widerspiegeln, der maximal drei Monate betragen dürfe. Nicht zulässig sein darf aus Sicht FEADs eine negative Bilanzierung von Gutschriften oder eine Übertragung von Gutschriften zwischen verschiedenen Standorten eines Unternehmens oder verschiedener Unternehmen. Der Verband fordert außerdem die Verifizierung der Daten durch einen unabhängigen Prüfer und die Aufnahme einer Revisionsklausel in den Durchführungsbeschluss.

Der endgültige Entwurf für die Berechnungsvorschriften wird dem Ausschuss zur Anpassung des EU-Abfallrechts an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (TAC) zur Verabschiedung vorgelegt werden, der aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der Kommission besteht. Für die Verabschiedung muss der Vorschlag eine doppelte Mehrheit erreichen, das heißt sowohl in Bezug auf die Zahl der Mitgliedstaaten als auch der EU-Einwohner.

Der Durchführungsbeschluss über das Berechnungsverfahren für das werkstoffliche Recycling wurde Ende vergangenen Jahres verabschiedet. Für die Regeln für das chemische Recycling hat sich die EU-Kommission eine Frist bis Ende März gesetzt.

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