Duale Systeme vom Kartellamt wegen Ausschreibungsbedingungen abgemahnt

Sammelverträge im Visier wegen Verstoß gegen Kartellverbot

Das Bundeskartellamt hat die dualen Systeme Ende Februar wie erwartet offiziell abgemahnt. Im Kartellverwaltungsverfahren zu den Muster-Ausschreibungsverträgen der dualen Systeme für die Sammlung von Glas- und Leichtverpackungen sind nun die zehn Systembetreiber am Zug. Nach vorläufiger Einschätzung der Wettbewerbsbehörde verstößt eine Reihe der Vertragsbedingungen gegen das Kartellverbot, die insbesondere nicht freistellungsfähig seien. Die Systembetreiber haben bis zum 10. April Gelegenheit zum rechtlichen Gehör.

Den Kartellwächtern gehen einige Klauseln der Sammelverträge, die jährlich vergeben werden, zu weit. Sie würden das Risiko einseitig zulasten der Entsorger verschieben und dazu führen, dass nur noch wenige Entsorger an den jährlichen Ausschreibungen teilnehmen. Deshalb will die Behörde die Rechtswidrigkeit der beanstandeten Regelungen feststellen und den dualen Systemen die weitere Verwendung dieser Bedingungen untersagen.

Wie ein Sprecher des Bundeskartellamtes auf Anfrage von EUWID am Freitag erklärte, müsse nach der Stellungnahme der Systeme neubewertet werden, wie sich die mutmaßlichen Verstöße im Lichte des Vortrags der dualen Systeme darstellen. „In diesem Zuge können auch durchaus noch Wege zur einvernehmlichen Verfahrensbeendigung gefunden werden. Ob und wann eine Änderung der Verträge erfolgen muss, lässt sich im Moment angesichts des frühen Verfahrensstadiums noch nicht absehen.“ Auf die Frage, ob die diesjährige Neuausschreibung der Sammelaufträge ab 2025 bereits betroffen ist, erklärte der Sprecher der Behörde: „Die anstehende Ausschreibung ist unabhängig von dem laufenden Verfahren; die dualen Systeme können diese wie geplant durchführen.“ Nach der bisherigen Planung soll der diesjährige Ausschreibungswettbewerb am 18. März starten....

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