Deutsche Recyclerverbände für zahlreiche Änderungen an EU-Altfahrzeugverordnung

Die Recyclerverbände BDSV, bvse und VDM sind nur in Teilen mit der geplanten Neuregelung der EU-Altfahrzeugverordnung (ELV) zufrieden. In einer gemeinsamen Mitteilung erklärten die Verbände ihre grundsätzliche Unterstützung des Ziels der Europäischen Kommission, „die Kreislaufwirtschaft im Fahrzeugbereich zu fördern, indem Ersatzteile effizienter wiederverwendet und das Recycling verbessert“ werden. Sie regen allerdings einige Änderungen am Vorschlag der EU-Kommission an.

Besonders positiv bewerten die Recyclingverbände die geplante Maßnahme, nach der zukünftig eine Abmeldung des Fahrzeugs ohne Verwertungsnachweis nicht mehr möglich ist. Dies sei eine wirksame Maßnahme gegen die illegale Altfahrzeugverbringung. Auch die geplanten und verstärkten Kontrollen, die sicherstellen sollen, dass es sich bei einem ausgeführten Fahrzeug tatsächlich um ein Gebrauchtfahrzeug oder ein Altfahrzeug handelt, werden positiv bewertet. Jedoch betonen die Recyclingverbände die Notwendigkeit einer konsequenten Umsetzung dieser Kontrollen, um die illegale Verbringung von Altfahrzeugen effektiv einzudämmen. Überdies sprechen sich die Verbände für ein Verbot der Verbringung von Altfahrzeugen, die einen gefährlichen Abfall darstellen, außerhalb der Union aus.

Im Zentrum der gemeinsamen Stellungnahme stehen die Recycling-Zielvorgaben für Neufahrzeuge. Die Verbände befürworten grundsätzlich den verpflichtenden Einsatz von Rezyklaten bei der Herstellung von Neufahrzeugen. Auf Kritik stößt dabei, dass die vorgeschriebenen Quoten für Hersteller niedriger seien als für Recycler. Dies stimme nicht mit dem Ziel einer erweiterten Herstellerverantwortung überein. Hersteller sollten stärker in die Pflicht genommen werden, indem sie ein Fahrzeugdesign wählen, das einen höheren Anteil an Kunststoffrezyklaten aus Altfahrzeugen ermöglicht. Ziel müsse es sein, dass die Hersteller ein Fahrzeugdesign wählen, für das dann auch 30 Prozent Kunststoffrezyklate genutzt werden können. Die Techniken für eine entsprechend höhere Einsatzquote seien bereits vorhanden, auch wenn diese etwas kostenintensiver für die Hersteller sein mögen. Der Verzicht auf eine höhere Einsatzquote dürfe nicht zu Lasten der zugelassenen Verwertungsanlagen gehen. Hersteller müssten im Interesse des wirtschaftlichen Überlebens der zugelassenen Verwertungsanlagen jedenfalls die finanzielle Verantwortung für verpflichtend zu entnehmenden Kunststoffe, für die es keinen Markt gibt, übernehmen – auch unabhängig davon, ob für andere Teile des Altfahrzeuges ein Markt besteht, den die Autoverwerter gewinnbringend nutzen können....

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