DEHSt: Nachweisvereinfachung für Abfallbrennstoffe

Für die häufig freiwillige oder verpflichtende Kontrolle der Abfalleigenschaft und der Massenbilanz von Abfallbrennstoffen sind nach Angaben der im Umweltbundesamt angesiedelten Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) nunmehr Alternativen zugelassen. „Um eine Doppelüberwachung in diesem Bereich zu vermeiden, betrachtet die DEHSt – neben den nach der RED II anerkannten Zertifizierungssystemen – auch Kontrollsysteme aus dem Abfallbereich als grundsätzlich geeignet für den Nachweis der beiden genannten RED-II-Kriterien.“...

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