CO2-Abgabe: BAV und FVH begrüßen DEHSt-Klarstellung

Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) und der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie begrüßen die kürzlich durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) vorgenommene Klarstellung hinsichtlich der Standardwerte der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030). Fehlende Abfallschlüssel hatten innerhalb der Altholzbranche für große Verunsicherung geführt und wurden auch von Verbandsseite kritisiert.

Eine besonders positive Entwicklung sei die Anerkennung von AVV-Nummern (Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung) für Altholz der Kategorie A IV. „Diese AVV-Nummern, wie beispielsweise die 19 12 06*, sind für viele Holzenergieanlagen, die ab Januar 2024 dem nationalen Emissionshandel unterliegen, von großer Bedeutung“, so die Stellungnahme von BAV und FVH. Gleichzeitig hat die DEHSt mitgeteilt, dass für Frischbiomasse und Altholz der Kategorie A I, das naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz umfasst, ein Biomasseanteil von 100 Prozent angesetzt wird. Weitere Änderungen beinhalten unter anderem, dass das in der Regelvermutung der Altholzverordnung verankerte System, wonach bestimmte AVV-Nummern, wie zum Beispiel die 19 12 07, unterschiedliche Altholzkategorien abbilden können, nun breitflächig Anwendung findet.

Simon Obert, Geschäftsführer des BAV, äußerte sich positiv über den konstruktiven Dialog mit der DEHSt. Er betonte, dass die Änderungen ein wichtiger Schritt für die Altholzaufbereitungs- und -verwertungsbranche sind. „Sie ermöglichen eine präzisere und gerechtere Bewertung von Altholz und tragen somit zur weiteren Entwicklung der Bioenergiebranche bei.“

Der Geschäftsführer des FVH, Gerolf Bücheler, betont: „Das CO2 aus dem biogenen Kohlenstoffanteil bei Altholz ist klimaneutral, weshalb es zurecht nicht der CO2-Bepreisung unterliegt. Die DEHSt sorgt mit ihren Auslegungen für wichtige Klarstellungen und vermeidet dadurch auch unnötige Kosten für Wirtschaft und Verbraucher. Denn die Nutzung von Altholz zu energetischen Zwecken ist und bleibt ein wichtiges Puzzlestück für die Energiewende“.

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