bvse sieht das BEHG weiterhin positiv

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) will die Bundesregierung weiterhin bei dem Vorhaben unterstützen, die Abfallverbrennung in das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) aufzunehmen. „Aus unserer Sicht wird dies zu einer Steigerung des Recyclings und einer höherwertigeren energetischen Verwertung beitragen“, so bvse-Präsident Henry Forster und Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Die Müllverbrennungsanlagen hätten sich in der Vergangenheit „bewusst und engagiert“ dafür eingesetzt, nicht nur Abfälle zur Beseitigung, wie Hausmüll, sondern auch Abfälle zur Verwertung, wie Gewerbeabfälle, einzusetzen. „Es wäre absurd, sich nun als reiner Verfechter des Gebührenzahlers für Hausmüll darzustellen“, heißt es in einer Pressemitteilung des bvse. Die Belastung des Verbrauchers beziehungsweise Gebührenzahlers könne daher keine logische Begründung gegen das BEHG für Verbrennungsanlagen sein.

Letztlich müsse der Verbraucher bei allen CO2-Bepreisungen die Kosten tragen, so der bvse. „Dieser Logik folgend, dürften Zementwerke, Stahlwerke usw. auch nicht besteuert werden.“ Es gelte der Grundsatz, dass die Freisetzung von Treibhausgasen besteuert werde. Bei den Kosten müsse man auch „die Kirche im Dorf“ lassen. „Die Belastungen aus dem BEHG dürften auf die Gebührenzahler keine großen Auswirkungen haben.“ Eventuell seien sie sogar aus den Gewinnmargen der Verbrennungsanlagen zu kompensieren. Bei einer zu erwartenden Lenkungswirkung sollten die Mengen sinken und den Preiserhöhungseffekt damit abmildern, so der bvse....

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