Biomasseheizkraftwerk Kehl darf Klärschlamm verbrennen

Die BEB Bio Energie Baden GmbH darf in ihrem Biomasseheizkraftwerk in Kehl im Ortenaukreis neben Altholz nun auch Klärschlamm sowie Abfälle aus der Papierproduktion verbrennen. Eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung hat das Regierungspräsidium Freiburg dem Unternehmen Anfang Dezember erteilt. Demnach erhöht sich der Brennstoffdurchsatz der Anlage von derzeit höchstens 132.000 Jahrestonnen bei 17,6 Tonnen pro Stunde auf maximal 162.000 Jahrestonnen bei 21,6 Tonnen pro Stunde. Die maximale Feuerungswärmeleistung der Anlage von 47,3 MW bleibt unverändert.

Bei den zusätzlich genehmigten Brennstoffen handelt es sich der Änderungsgenehmigung zufolge um vorgetrocknete Klärschlämme des Abwasserzweckverbands Raum Offenburg (AZVO) sowie um Reststreichmassen und Papier- und Faserabfälle der Koehler-Gruppe sowie der Firma Lenk Paper GmbH. Die Klärschlammverbrennung hat das Regierungspräsidium bis maximal Ende 2028 befristet. Aufgrund des geringeren Heizwertes und höheren Feuchtegehaltes dieser zusätzlichen Abfälle erhöhe sich die Durchsatzleistung der Brennstoffe der Anlage und auch das Rauchgasvolumen, erklärte das Regierungspräsidium.

Wie die Behörde weiter mitteilte, ist es Zweck der Anlage im Kehler Hafen, Energie in Form von Dampf und Strom zu erzeugen. Diese werde für die Papierproduktion der Koehler-Gruppe benötigt, die sich in direkter Nachbarschaft zum Kraftwerk befinde. Im Rahmen des Verfahrens zur Änderungsgenehmigung habe im Mai 2023 ein Erörterungstermin stattgefunden.

In der Änderungsgenehmigung gibt das Regierungspräsidium genaue Regelungen vor: So müssen die Klärschlämme jährlich auf ihren PFAS-Gehalt beprobt werden. Damit werde sichergestellt, dass die Verordnung der Europäischen Union zum Schutz vor persistenten organischen Schadstoffen (POPs) eingehalten wird. Diese gebe abhängig vom PFAS-Gehalt den Entsorgungsweg vor und gelte direkt, unterstrich das Regierungspräsidium.

Der Genehmigungsbescheid ist hier abrufbar.

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