Das Oberlandesgericht Koblenz hat einem Landkreis untersagt, die Behandlung und Verwertung von Bioabfällen ohne förmliche Ausschreibung an einen anderen Landkreis zu vergeben (Verg 8/14 v. 3.12.2014). Es hob mit seiner Entscheidung einen Beschluss der Vergabekammer Rheinland-Pfalz (VK 2 18/14 v. 5.9.0214) auf, gegen ...
Bioabfallverwertung durch anderen Kreis keine interkommunale Zusammenarbeit
OVG Koblenz: Im konkreten Fall marktfähigen Leistung gegen Bezahlung
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -