Da Abfallverbrenner ab 2024 für CO2-Emissionen bezahlen müssen, suchen die Betreiber nach Möglichkeiten, ihren Ausstoß zu senken. Das wurde vergangene Woche auf der Berliner Konferenz Abfallwirtschaft und Energie deutlich. Es zeigte sich aber auch, dass noch Unklarheit über die rechtlichen Voraussetzungen für die Abscheidung und Speicherung (CCS) bzw. die Abscheidung und Nutzung (CCU) von CO2 besteht. Insbesondere die Frage, ob Emissionseinsparungen durch CCS oder CCU im Rahmen der Emissionshandels positiv angerechnet werden können, treibt die Branche um....
Bei Abscheidung von CO2 aus der Müllverbrennung noch viele Fragen offen
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