BDE sieht EU-Lieferkettengesetz trotz Verbesserungen für Entsorger kritisch

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft zeigt sich wenig erfreut über die zwischen den EU-Mitgliedstaaten erzielte Einigung zum europäischen Lieferkettengesetz. Der Kompromiss sehe zwar sehr wahrscheinlich Erleichterungen für Entsorgungsunternehmen vor, das Gesetz sei aber dennoch ein „Bürokratiemonster“, kritisiert der BDE.

Die Vertreter der EU-Staaten hatten sich im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) in der letzten Woche auf einen Kompromiss zu dem umstrittenen Gesetzesvorhaben geeinigt. Die Bundesregierung hatte sich dabei aufgrund des Vetos der FDP enthalten, was wie eine Nein-Stimme wirkte. Deutschland wurde aber überstimmt.

„Unglücklicherweise haben die Mitgliedstaaten ihren Widerstand beim EU-Lieferkettengesetz nicht durchgehalten. Das Regelwerk ist nun im Rat angenommen, was dazu führt, dass die ohnehin bestehenden bürokratischen Pflichten für Unternehmen noch weiter ausufern und in der Praxis nur schwer erfüllbar sein dürften“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen.

Der von der belgischen Ratspräsidentschaft ausgearbeitete Kompromissvorschlag beinhaltet dem Verband zufolge auch Änderungen am Geltungsbereich der Richtlinie. So sollen die „downstream business partners“, zu denen voraussichtlich auch die Abfallwirtschaft gehören wird, von den strengen Sorgfaltspflichten befreit werden. Die Vorgaben der Richtlinie sollen außerdem nur noch für Unternehmen gelten, die mehr als 1.000 Mitarbeiter und mehr als 450 Mio € Umsatz im Jahr erwirtschaften.

Auch die zuvor vorgesehenen niedrigeren Schwellen für Hochrisikosektoren seien entfernt und ein risikobasierter Ansatz eingefügt worden. Dies bedeute, dass Zulieferer aus Risikoländern einer Überprüfung unterliegen, während Lieferketten in sichere Drittstaaten ungeprüft bleiben, erklärt der Entsorgerverband.

„Das Entfernen von ‚downstream business partnerships‘ aus dem Richtlinientext impliziert, dass die Sorgfaltspflichten einen Teil unserer Branche nicht mehr treffen werden“, so Bruckschen. Allerdings sei nicht eindeutig, ob das EU-Lieferkettengesetz für recycelte Materialien gilt, die als Sekundärrohstoffe dem Kreislauf wieder zugeführt werden. „Es handelt sich hier also um eine zweifelhafte Verbesserung”, betont der Verbandsgeschäftsführer.

Der Kompromiss zur EU-Lieferkettenrichtlinie braucht jetzt noch die Mehrheit im EU-Parlament. Die Abgeordneten werden wahrscheinlich Ende April im Plenum über das Vorhaben abstimmen. Die Zustimmung der Fachminister im Rat der EU-Staaten gilt nach der Einigung im AStV als Formsache.

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