Ausweitung der Mehrwegquoten in PPWR stößt in Industrie auf Kritik

Der vorläufige Kompromissvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stößt in deutschen Industriekreisen auf größte Bedenken. Grund ist eine nun bekannt gewordene drastische Ausweitung und Erhöhung der Mehrwegquoten für Industrieverpackungen aus Kunststoffen.

Die vorgeschlagene Ausweitung betrifft nicht nur Transportverpackungen, sondern auch „Verkaufsverpackungen zum Transport von Produkten“. Diese Ausweitung berge erhebliche rechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Verkaufs- und Transportverpackungen. Viele Verpackungsformate hätten sowohl Transport- als auch Verkaufsaspekte, was eine klare Definition erschwere, heißt es in einem Schreiben an das Bundesumweltministerium.

Während die EU-Kommission unterschiedliche Quoten (0 Prozent, 10 Prozent oder 30 Prozent ab 2030) für verschiedene Transportverpackungsformate vorgeschlagen hatte, sollen laut Kompromissvorschlag für alle Formate lediglich eine Quote von 40 Prozent gelten. Durch die Zusammenfassung sämtlicher Industrieverpackungen in einen Absatz komme es – möglicherweise unbeabsichtigt – zudem zu einer drastischen Ausweitung der 100 Prozent-Mehrwegquoten für den B2B-Transport innerhalb eines Mitgliedstaates und zwischen Standorten von Unternehmen in der EU.

Die Industrieverbände fordern, die Mehrwegvorgaben für Industrieverpackungen im aktuellen Vorschlag zu streichen. Die EU-Kommission könnte dazu später einen gesonderten Vorschlag vorlegen. Die Ausweitung der Mehrwegquoten sei ohne ausreichende Begründung oder Folgenabschätzung erfolgt....

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