Anja Siegesmund soll neue BDE-Präsidentin werden

Die Grünen-Politikerin Anja Siegesmund soll neue geschäftsführende Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft werden. Siegesmund ist aktuell noch Umweltministerin in Thüringen, will dieses Amt jedoch Ende Januar niederlegen. Beim BDE würde sie auf Peter Kurth folgen, der den Entsorgerverband seit 2008 führt.

Die Personalie hat EUWID von verschiedenen Stellen erfahren. Der BDE wollte die Information jedoch nicht bestätigen. „Wir befinden uns aktuell im Auswahlverfahren und sind in zahlreichen Gesprächen“, erklärte ein Sprecher. Das Auswahlverfahren soll bis April abgeschlossen werden. Die Wahl des neuen geschäftsführenden Präsidenten bzw. der Präsidentin sei dann für die Mitgliederversammlung Ende Mai vorgesehen.

Siegesmund ist seit 2014 Umweltministerin in Thüringen. Vorher war die 45-Jährige Landtagsabgeordnete in Erfurt und auch als Referentin im Wahlkreisbüro von Katrin Göring-Eckardt tätig. Das Studium der Politikwissenschaft, Germanistik und Psychologie hat sie 2002 an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena abgeschlossen.

Für ihren Rückzug vom Amt der Umweltministerin gab Siegesmund kurz vor Weihnachten persönliche Gründe an. „Ich werde jetzt neue Wege gehen, eine Auszeit nehmen, bevor ich beruflich einen Neuanfang mache“, erklärte sie.

Die Nachfolge von Siegesmund an der Spitze des Umweltministeriums in Thüringen ist bereits geklärt. Als neuen Umweltminister haben die Grünen ihren Landesvorsitzenden Bernhard Stengele nominiert. Stengele ist Schauspieler, Regisseur und Theaterleiter. Seit Anfang 2020 führt er gemeinsam mit Ann-Sophie Bohm-Eisenbrandt den Landesverband der Grünen in Thüringen.

Auch die Thüringer Allgemeine vermeldete heute den geplanten Wechsel von Siegesmund zum BDE. Neben der noch ausstehenden Wahl auf der Mitgliederversammlung des Verbandes sieht die Zeitung dafür aber noch eine weitere Hürde im Ministergesetz des Freistaates. Dieses beinhaltet nämlich die Möglichkeit, eine Beschäftigung nach dem Ausscheiden aus dem Amt für bis zu zwei Jahre ganz oder teilweise zu untersagen, falls hierdurch „öffentliche Interessen beeinträchtigt werden“.

Von einer Beeinträchtigung sei insbesondere dann auszugehen, wenn die angestrebte Beschäftigung in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen der betroffene Minister während der letzten 24 Monate seiner Amtszeit tätig war, heißt es in dem Gesetz. Eine Entscheidung über eine Untersagung von Tätigkeiten trifft die Landesregierung auf Empfehlung eines aus fünf Mitgliedern bestehenden beratenden Gremiums.

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