Altlastenverdacht muss vor Verkauf offengelegt werden

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Verkäufer von Grundstücken müssen auch den Verdacht über eine mögliche Kontamination des jeweiligen Bodens mit Schadstoffen dem potentiellen Käufer vorab offenlegen. Das hat das Oberlandesgericht München bereits im Januar entschieden. Demzufolge muss der Verkäufer nicht nur über Erkenntnisse zu einer ...

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