Die Stadt Münster muss Dritte künftig bei der Vergabe von öffentlichen Flächen zur Sammlung von Altkleidern gleichberechtigt berücksichtigen. Sie darf diese Wettbewerber nicht zugunsten einiger ausgewählter karitativer Träger ausschließen, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Grundsatzurteil ...
Altkleider: Vergabepraxis in Münster rechtswidrig
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