Umwelthilfe vermisst Ambitionen in Entwurf für ElektroG-Novelle

Rücknahmepflicht im Handel erweitern und Wiederverwendungsquote einführen

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert die Pläne zur Novelle des ElektroG als zu „ambitionslos“. Der gestern vom Bundesumweltministerium veröffentlichte Gesetzesentwurf sei nicht geeignet, um das Problem wachsender Elektroschrottberge zu lösen. Insbesondere bei den Rückgabepflichten im Handel und bei der Wiederverwendung von Elektrogeräten fordert die DUH massive Nachbesserungen.

Konkret fordert die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation eine generelle Verpflichtung für alle Händler, beim Verkauf eines neuen Geräts ein ähnliches Altgerät zurückzunehmen. Der Entwurf sieht dies bisher nur für Vertreiber von Einweg-E-Zigaretten vor – hier soll jeder Kiosk und jede Tankstelle zur Rücknahme verpflichtet werden. Andere Händler sollen von den Rücknahmepflichten allerdings auch weiterhin erst ab einer bestimmten Verkaufsfläche betroffen sein.

„Mit dieser ‚Novelle‘ bleibt im Wesentlichen alles beim Alten: Das Umweltministerium setzt weiter auf das Prinzip Freiwilligkeit“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Sie fordert, die Hersteller stärker in die Pflicht zu nehmen. „Jeder einzelne Hersteller sollte die gesetzlich vorgegebene Sammelquote von 65 Prozent erfüllen müssen. Bislang handelt es sich lediglich um eine Branchenquote, hinter der sich einzelne Hersteller verstecken können. Und diese wird mit aktuell nur 32 Prozent auch noch deutlich unterschritten, ohne Konsequenzen“, so Metz.

Die Umwelthilfe fordert außerdem, dass Direktvertreiber aus dem Ausland Rücknahmepflichten erfüllen müssen. Dazu sollen sie künftig nachweisen müssen, dass sie für die Altgerätesammlung in Deutschland ein Rücknahmesystem beauftragt haben. Beim Verkauf über Onlineplattformen sollten diese die Rücknahme- und Informationspflichten der Verkäufer übernehmen.

Nicht ausreichend sind aus Sicht der DUH auch die Bestrebungen zur Reduzierung der Brandrisiken im Entwurf zur Novelle des ElektroG. So sollten die vorgesehenen Verbesserungen bei der Entnahme von Batterien aus Geräten nicht nur bei den kommunalen Sammelstellen gelten, sondern auch im Handel. Außerdem fordert die Umwelthilfe weiter ein Pfand auf Batterien, um einen Anreiz zur Entfernung von Akkus aus Altgeräten zu schaffen.

Wiederverwendungsquote von 15 Prozent gefordert

Kritisch sieht die DUH auch die fehlenden Neuregelungen zur Stärkung der Wiederverwendung. „Die Wiederverwendung bleibt bei der Novelle des Elektrogesetzes vollkommen auf der Strecke“, erklärte Thomas Fischer, bei der Umwelthilfe zuständig für Kreislaufwirtschaft. In Deutschland sei dringend eine verbindliche Quote zur Wiederverwendung von Elektrogeräten nötig, so wie in Spanien oder Belgien. „Bundesweit sollten mindestens 15 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte in die Wiederverwendung gebracht werden“, fordert er.

Die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes hatten für das Jahr 2022 nicht nur eine Sammelquote von lediglich 32 Prozent beim E-Schrott, sondern auch eine verschwindend geringe Menge an wiederverwendeten Geräten offenbart. Von den insgesamt erfassten 900.000 Tonnen Altgeräten gingen lediglich rund 16.000 Tonnen in die Vorbereitung zur Wiederverwendung – eine Quote von unter zwei Prozent.

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