Den Altholzaufbereitern droht als Folge der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) nach wie vor eine Einhausungs- bzw. Kapselungspflicht für ihre bestehenden Shredderanlagen. Weitere Klarheit auch im Hinblick auf einen bundeseinheitlichen Vollzug soll eine eigens gegründete Unterarbeitsgruppe des Ausschusses Anlagenbezogener Immissionsschutz/Störfallvorsorge (AISV) unter Vorsitz des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums liefern....
„ABA-VwV ist Angriff auf Bestandsanlagen der mittelständischen Altholzaufbereiter“
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