900 € Verwaltungsgebühr für Auflagenbescheid rechtens

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Ein Alttextilsammler, der dem Landratsamt eine beabsichtigte gewerbliche Alttextilsammlung angezeigt hatte, wehrte sich vor dem Ansbacher Verwaltungsgericht vergeblich gegen die Höhe der Verwaltungsgebühr von 900 €, welche das Landratsamt für den ergangenen Auflagenbescheid festsetzte (Az: AN 11 K 14.01204 v. ...

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