Die Europäische Kommission hat Anfang Juli einen Änderungsvorschlag zur EU-Abfallrahmenrichtlinie (ARR) vorgelegt, der sich auf Alttextilien und Lebensmittelabfälle konzentriert und unter anderem die erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte Textilprodukte vorsieht. Im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments liegen jetzt zahlreiche Änderungsanträge vor, die sich zum Teil auf andere Bestimmungen der ARR beziehen als den von der Kommission eingegrenzten Bereich.
In einer Aussprache während der Umweltausschusssitzung Ende Oktober hatte Aurel Cioban Dordea, der Direktor der Abteilung Kreislaufwirtschaft der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission, die Abgeordneten dazu aufgerufen, sich bei der Behandlung des Richtlinienvorschlags auf die beiden prioritären Bereiche Textilien und Lebensmittelabfall zu konzentrieren....