Der Umweltausschuss des Bundestages hat Ende September den Antrag der Linksfraktion, einen Gesetzentwurf für die Besteuerung von Kunststoffverpackungen vorzulegen, mit Stimmen der Ampel-Fraktionen sowie Union und AfD abgelehnt.
Der Antrag der Linken zielte darauf ab, mit den zu erwartenden Einnahmen aus dieser Steuer auf Kunststoffverpackungen mindestens die für diesen Zweck an die EU zu überweisenden Eigenmittel für nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle abzudecken. Auch sollten eine Kunststoffpositivliste und Kriterien festgelegt werden, die ein besseres, vor allem hochwertiges Recycling ermöglichen. Dies soll durch unterschiedliche Höhen der Steuer in Abhängigkeit von Kunststoffsorte und Sortierbarkeit der Kunststoffprodukte erfolgen.
Seitens der SPD-Fraktion gab es zwar „grundsätzlich Sympathie“ für den Antrag. So habe 2021 die damalige Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) bereits vorgeschlagen, die Kunststoffabgabe tatsächlich auf die Hersteller umzulegen. Doch mittlerweile gebe es eine ganze Reihe von Abgaben, die die Kunststoffindustrie entrichten müsse, insbesondere die Lizenzabgabe sowie ein Fondsmodell im Verpackungsgesetz, das die Hersteller ebenfalls in Verantwortung nehme. Entscheidend sei, dass man ökologische Verpackungen fördere und dass nicht-recycelbare Verpackungen mit höheren Abgaben belegt würden, hieß es. Nach Auffassung der SPD-Fraktion sei es der bessere Weg, dass man diese Aspekte und Zielsetzungen in das bestehende Gesetzeswerk einbaue, dort insbesondere beim § 21 des Verpackungsgesetzes....